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	<title>Kredit und Girokonto&#187; Abgeltungsteuer</title>
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		<title>Einführung der Abgeltungssteuer</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Oct 2008 11:43:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgeltungsteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Welche neuen Regelungen müssen bei Einführung der Abgeltungssteuer beachtet werden Ab dem 01.01.2009 gilt die Abgeltungssteuer, auch Privatanleger sind mit der neuen Besteuerung von Kapitalerträgen gefordert. Abgeltungssteuer für Kapitalerträge: Zu Kapitalerträgen zählen beispielsweise Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen von Investmentfonds sowie auch realisierte Kursgewinne von nach 2008 erstandenen Wertpapieren. Die Abgeltungssteuer schlägt mit 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Welche neuen Regelungen müssen bei Einführung der Abgeltungssteuer beachtet werden</h2>
<p>Ab dem 01.01.2009 gilt die Abgeltungssteuer, auch Privatanleger sind mit der neuen Besteuerung von Kapitalerträgen gefordert.<span id="more-52"></span></p>
<h2>Abgeltungssteuer für Kapitalerträge:</h2>
<p>Zu Kapitalerträgen zählen beispielsweise Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen von Investmentfonds sowie auch realisierte Kursgewinne von nach 2008 erstandenen Wertpapieren. Die Abgeltungssteuer schlägt mit 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und je nach Antragsstellung mit der Kirchensteuer zu Buche. Bei Personen mit einem Steuersatz unter 25 % können die zu viel abgeführten Steuern über die Einkommenssteuerklärung beim Finanzamt zurückgefordert werden.</p>
<h2>Aufhebung der Spekulationsfrist</h2>
<p>Kursgewinne aus Veräußerungen von <a title="Wertpapiere und Wertpapierdepot" href="http://www.kredit-und-girokonto.com/fonds-depot/depot-wertpapierdepot-tagesgeld.html">Wertpapieren</a> (die mindestens 12 Monate gehalten wurden) waren bisher steuerfrei. Bei Wertpapieren  die ab 01.01.2009 gekauft werden fällt unabhängig von der Haltedauer auf realisierte Kursgewinne die Abgeltungssteuer an.</p>
<h2>Freistellungsmöglichkeit bei Kapitalerträgen</h2>
<p>Um Einkünfte aus Kapitalvermögen von der Abgeltungssteuer freizustellen, muss ein Freistellungsauftrag bei der zuständigen Bank vorgelegt werden. Für Ledige gilt die Höhe des Sparerpauschbetrages bis zu 801,00 Euro, bei Verheirateten bis zu 1.602,00 Euro. Ab 2009 sind die Werbungskosten im Zusammenhang mit den Kapitalerträgen nicht mehr abzugsfähig, der neue Pauschbetrag beinhaltet dies schon. Ist der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft, fällt die Abgeltungssteuer für die übersteigenden Kapitalerträge an. Eine Möglichkeit um Steuern zu sparen ist, vor Berücksichtigung des Sparerpauschbetrages, negative Kapitalerträge (Veräußerungsverluste usw.) von den positiven Kapitalerträgen abzuziehen.</p>
<h2>Die Abgeltungssteuer betrifft nicht:</h2>
<p>Bei Lebens- und Rentenversicherungen sind Erträge, die während der Ansparphase erwirtschaftet werden, Abgeltungssteuer frei. Bei der Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit, die mindestens 12 Jahre sein muss und der Steuerpflichtige mindestens ein Alter von 60 Jahren erreicht haben muss, bleibt die Hälfte des Wertzuwachses steuerfrei und die andere Hälfte muss anderweitig versteuert werden.  Auch die Riester- und Basisrente sind in der Ansparphase nicht betroffen, bei Bezug gelten die individuellen Steuersätze. Eine lebenslang garantierte Rente, die man z.B. im Alter von 65 Jahren bezieht, wird nur mit dem Ertragsanteil von 18 % versteuert.</p>
<p>In jedem Fall sollte ein Berater hinzugezogen werden um den jeweils individuellen Fall zu beurteilen, gegebenen falls Steuervorteile heraus zu finden und das aktuelle <a title="Depotkonto" href="http://www.kredit-und-girokonto.com/fonds-depot/depot-tagesgeldkonto-dab-bank.html">Depotkonto</a> zu checken. Durch die Einführung der <a title="Abgeltungssteuer" href="http://www.kredit-und-girokonto.com/fonds-depot/abgeltungsteuer/abgeltungssteuer.html">Abgeltungssteuer</a> entstehen bei den meisten Steuerpflichtigen Unsicherheiten, die meist einfach geklärt werden können.</p>
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		<title>Abgeltungssteuer &#8211; Stichtag 01.01.2009</title>
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		<pubDate>Fri, 08 Aug 2008 16:41:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abgeltungsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Abgeltungssteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Abgeltungssteuer &#8211; Kurzinfo Der Stichtag 01.01.2009 zur Einführung der Abgeltungssteuer in Deutschland für Kapitalvermögen (§ 20EStG) rückt immer näher. Diese Abgeltungssteuer tritt an die Stelle der zurzeit noch aktuellen Kapitalertragssteuer. Um den Weg frei zu machen für die neue Abgeltungssteuer wurden schon im Vorfeld notwendige Änderungen in verschiedenen Steuergesetzten durch das 2008 Unternehmenssteuerreformgesetzt vorgenommen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Die Abgeltungssteuer &#8211; Kurzinfo</h2>
<p>Der Stichtag 01.01.2009 zur Einführung der Abgeltungssteuer in Deutschland für Kapitalvermögen (§ 20EStG) rückt immer näher. Diese Abgeltungssteuer tritt an die Stelle der zurzeit noch aktuellen Kapitalertragssteuer. Um den Weg frei zu machen für die neue Abgeltungssteuer wurden schon im Vorfeld notwendige Änderungen in verschiedenen Steuergesetzten durch das 2008 Unternehmenssteuerreformgesetzt vorgenommen.<span id="more-36"></span></p>
<p>Private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren zählen ab 2009 auch als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Erstmals sind solche Gewinne auch bei einer Haltedauer von über einem Jahr steuerpflichtig. Auch Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und Zertifikaten unterliegen der Abgeltungssteuer. Die Höhe des Abgeltungssteuersatzes beträgt 25 %, hinzu gerechnet werden noch der Solidaritätszuschlag und evtl. anfallende Kirchensteuer, in ihrer Endgültigkeit aber 28 %.</p>
<p>Inländische Kreditinstitute, die die Kapitalanlagen betreuen sind verpflichtet, die Steuerabzüge vorzunehmen und an das zuständige Finanzamt weiterzugeben. Die aktuell geltenden Freistellungsaufträge bleiben bestehen und werden wie bisher berücksichtigt (z.B. Sparer-Pauschbetrag. Der neue Sparer-Pauschbetrag beträgt € 801 (Ehegatten € 1.602) und ersetzt den bisherigen Sparer-Freibetrag (§ 20 Abs. 9 EStG n.F.).<br />
Das Abgeltungsgesetz wirkt nicht bei Zinszahlungen von Kapitalgesellschaften an Gesellschaften bei Beteiligungen von mehr als 10 % (und 10%) bei „Back to back“ Finanzierungen und bei Darlehen zwischen sich nahestehenden Personen – solche Erträge  müssen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Ausnahmen bilden auch Zinserträge aus Bankguthaben bei gewerblicher Betätigung und Anteile an Kapitalgesellschaften im Sinne von § 17 EStG, diese unterliegen künftig dem Teileinkünfteverfahren (Besteuerung von 60% der Erlöse).</p>
<p>Im Normalfall müssen Kapitalerträge von denen die Abgeltungssteuer abgezogen wurde, in der Steuerklärung nicht mehr aufgeführt werden. Eine Ausnahme kann sein, dass der Steuerpflichtige die Einbeziehung der Kapitalerträge in die Einkommenssteuerveranlagung beantragt, weil ihm dadurch ein niedrigerer persönlicher Steuersatz als 25 % erwartet (Veranlagungswahlrecht). Dadurch soll eine im Verhältnis zu hohe Steuerpflicht bei niedrigem Einkommen verhindert werden. Abzüge der tatsächlichen  Werbungskosten im Zusammenhang mit privaten Kapitalerträgen sind nicht mehr zulässig, diese werden mit dem Sparer-Pauschalbetrag abgegolten.</p>
<p>Zukünftig werden Verluste wie folgt gehandhabt: Die Bank verrechnet die positiven und negativen Einkommen. Verbleibende Verluste werden von der Bank bescheinigt. Die Verrechnung mit anderen Einkunftsarten, außer Kapitaleinkünften ist nicht möglich. Kapitaleinkünfte des laufenden Jahres bei anderen Banken sowie Kapitaleinkünfte der Folgejahre können verrechnet werden. Eine Übergangsregelung stellt sicher,  dass  Altverluste die vor 2009 entstanden sind, bis 2013 mit Kapitaleinkünften nach neuem Recht verrechnet werden. Dividendenausschüttungen und Zinseinkünfte dürfen nicht verrechnet werden. Veräußerungsgewinne aus Aktien, z.B. Einkünfte aus der Endfälligkeit von Zertifikaten, aus Einlösungsgewinnen bei Finanzinnovationen (z. B. Zerobonds) oder aus Termingeschäften sind verrechenbare Kapitaleinkünfte.</p>
<p>Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen ist neu. Damit werden Instrumente die eigentlich dem Vermögensaufbau dienen sollten, unattraktiver, wie z.B. Aktien- und Fondinvestments. Die Zwölfmonatsfrist der Spekulationsgewinnbesteuerung wird aufgehoben. Zur Folge hat dies, dass kurzfristige Aktiengeschäfte steuerlich besser gestellt werden. Das gilt für Neuanlagen ab 01.01.2009, Wertpapiere die bis 31.12.2008 gekauft werden unterliegen den alten Gesetzten und sind bei  Verkauf nach 12 Monaten steuerfrei. Gewinne bei Verkauf von Zertifikaten sind steuerpflichtig, unabhängig von Besitzdauer, dies gilt bei Erwerb seit dem 14.03.2007, sofern die Zertifikate nach dem 30.06.2009 verkauft werden.<br />
Die neue Abgeltungssteuer: Damit sollte sich jeder betroffene Steuerpflichtige vorzeitig auseinandersetzten damit bei der <a title="Einführung der Abgeltungssteuer" href="http://www.kredit-und-girokonto.com/fonds-depot/abgeltungsteuer/einfuehrung-abgeltungssteuer.html">Einführung der Abgeltungssteuer</a> keine unangenehmen Überraschungen auftauchen.</p>
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