Die einen sprechen von Umweltprämie, die anderen nennen sie die Abwrackprämie, egal wie man sie nennt, es ist eine Förderung von 2.500,00 Euro. Um diese zu erhalten, sind folgende Punkte zu beachten:
Die von der Bundesregierung bereit gestellten Finanzmittel für die Umweltprämie belaufen sich auf 1,5 Milliarden Euro. Pro Antragsteller 2.500,00 Euro. Die Verteilung erfolgt erschöpfend nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Rein rechnerisch reicht das Budget für rund 600.000 Anträge, dabei sind allerdings die administrativen Kosten der BAFA noch nicht beinhaltet.
Privatpersonen, die ihren mindestens neun Jahre alten Wagen verschrotten lassen und für diesen einen Neuwagen kaufen. Die Umweltprämie soll auf den Kauf von Leasingautos und Jahreswagen ausgeweitet werden. Außerdem muss das Altfahrzeug, mindestens ein Jahr auf die gleiche Person und in Deutschland zugelassen gewesen sein, auf die auch das neue Fahrzeug zugelassen wird.
Stichtag ist der 14. Januar 2009 für den Erwerb und die Zulassung des Neuwagens oder Jahreswagens. Die Laufzeit endet am 31.12.2009
Das Neufahrzeug, das in Deutschland zum ersten Mal zugelassen wird, dies gilt auch für Leasing – Fahrzeuge, muss mindestens die Emissionsvorschrift Euro 4 erfüllen. Bei den Jahreswagen ist der Zeitpunkt der Zulassung genau definiert – längstens ein Jahr. Außerdem darf der Jahreswagen nur auf einen bestimmten Personenkreis zugelassen gewesen sein. Auszug aus der Veröffentlichung der BAFA: “…längstens ein Jahr angemeldet sein – einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein…”
Die Verschrottung kann zwischen dem 14. Januar und dem 31. Dezember 2009 stattfinden. Es muss ein Verwertungsnachweis von einem anerkannten Demontagebetrieb, gemäß der Altfahrzeugverordnung, erbracht werden. Zusätzlich ist eine Bestätigung vom Betreiber des Demontagebetriebs vorzulegen, dass die Restkarosse einer Schredderanlage zugeführt wurde.
Antragsberechtig ist der (die) Käufer (-in) eines Neufahrzeugs. Dieser (diese) kann auch seinen (ihren) Händler mit der Abwicklung der Beantragung beauftragen.
Die Antragstellung ist ab dem 27.01.2009 möglich. Der Antrag darf nur unter Verwendung des vorgeschriebenen Antragsvordrucks gestellt werden. Dieses Antragsformulas kann von der Internetseite des BAFA heruntergeladen oder schriftlich angefordert werden. Dieser Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen genommen, bearbeitet und beschieden.